Gestzt welche uns helfen (Sammlung)

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Re: Gestzt welche uns helfen (Sammlung)

von Rene » Di Nov 26, 2024 6:36 pm

Kanton Zug GS 2023/014
Verordnung
zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die
Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer
amtlicher Personenregister
(Verordnung zum EG RHG)

https://rrb.zg.ch/?pageSize=50&q=Camping%20&page=1

§ 14 Abs. 1 (geändert)
1 Der melderechtliche Wohnsitz auf einem Campingplatz kann nur begrün
det werden, wenn es sich um einen öffentlichen, ganzjährig geöffieten Platz
handelt, der über eine entsprechende Infrastruktur verfügt.

Gestzt welche uns helfen (Sammlung)

von Rene » Di Nov 26, 2024 5:44 pm

Für Deine Situation sind verschiedene Rechtsgrundlagen auf Bundes- und Kantonsebene relevant. Hier ein Überblick:

1. Zivilgesetzbuch (ZGB)
Wohnsitzdefinition (§23–26 ZGB):
Gemäss Art. 23 Abs. 1 ZGB gilt der Wohnsitz einer Person als der Ort, an dem sie sich mit der Absicht dauernden Verbleibs aufhält. Ein Campingplatz kann als Wohnsitz anerkannt werden, wenn Du dort tatsächlich lebst und dauerhaft angemeldet bist.

2. Raumplanungsrecht (RPG)
Bau- und Zonenvorschriften:
Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG, SR 700) regelt, dass Grundstücke zonenkonform genutzt werden müssen. Campingplätze sind oft in Zonen für Freizeit oder Tourismus ausgewiesen, weshalb dauerhafte Wohnnutzung grundsätzlich ausgeschlossen ist.

Ausnahmen:
In Einzelfällen können kantonale oder kommunale Behörden Sonderbewilligungen erteilen (Art. 24 RPG), falls keine anderen Wohnmöglichkeiten bestehen oder andere gewichtige Gründe vorliegen.

3. Gemeinde- und Bauordnung
Jede Gemeinde hat ihre eigenen Bau- und Zonenvorschriften, die regeln, ob und in welchem Umfang eine Dauernutzung eines Campingplatzes zulässig ist. Diese Vorschriften findest Du in den lokalen Bauordnungen der Gemeinde.
4. Melderecht
Gemäss dem kantonalen Meldegesetz (z. B. Meldegesetz des Kantons Zug) bist Du verpflichtet, Deinen tatsächlichen Wohnsitz der Gemeinde zu melden.
Wenn Du bereits seit Jahren an diesem Ort gemeldet bist, hat die Gemeinde diese Anmeldung bisher akzeptiert. Es könnte schwierig für die Gemeinde sein, rückwirkend zu argumentieren, dass diese Anmeldung ungültig war.
5. Schutz vor willkürlicher Ausweisung
Bundesverfassung (BV):
Art. 8 BV garantiert den Schutz vor Diskriminierung, und Art. 13 BV schützt das Recht auf Privat- und Familienleben.
Wenn die Gemeinde Dich ohne triftige Gründe zum Verlassen des Campingplatzes zwingt, könntest Du eine Verletzung dieser Rechte geltend machen.
Relevante Vorgehensweisen
Einsprache:
Sollte die Gemeinde eine formelle Verfügung erlassen, hast Du das Recht, innerhalb der gesetzten Frist (in der Regel 30 Tage) Einsprache einzulegen. Diese Einsprache kannst Du bei der nächsthöheren Instanz (z. B. Bezirks- oder Verwaltungsgericht) vorbringen.

Gespräch suchen:
Wenn die Gemeinde argumentiert, dass der Campingplatz nicht für permanentes Wohnen geeignet ist, könntest Du vorschlagen, eine Ausnahmebewilligung zu beantragen. Das hängt von den lokalen Vorschriften ab.

Beratung durch Anwalt oder Organisationen:
Es gibt spezialisierte Stellen wie Mieterverband oder Organisationen wie Caritas Schweiz, die rechtliche Unterstützung anbieten.

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