von forum_master » Mo Nov 25, 2024 10:11 pm
Da möchte die Gemeinde mit der Abstimmung mehr Wohnraum, hört sich alles super an... aber hier in einem kleinem Detail verlieren ca. 30 Parteien (43 Personen) ihre Lebensgrundlage (wie auch immer so etwas dann auch umgesetzt werden könnte)
Art. 20b Zone für Camping (Ca)
1) Die Zone für Camping ist für die Einrichtung und den Betrieb eines
Campingplatzes bestimmt. Errichtung und Änderung von für den Campingplatz erforderlichen Bauten und Anlagen sind zulässig, wenn keine
überwiegenden Interessen entgegenstehen.
2) Bauten und Anlagen erfordern eine Baubewilligung. Der bestehende
Umgebungsgestaltungsplan sowie das Betriebsreglement sind massgebend und anzuwenden. Anpassungen dieser Unterlagen müssen durch
den Gemeinderat genehmigt werden.
3) In der Grundwasserschutzzone S2 dürfen keine Bauten und Anlagen erstellt werden. Nutzungen dürfen die Trinkwassernutzung nicht gefährden.
4) Ein dauerhaftes Verbleiben ist nicht zulässig.
Die vorliegende Ortsplanungsrevision hat zum Ziel, die Bauordnung, den Zonenplan sowie die Richtplanung der Einwohnergemeinde Oberägeri auf den aktuellen Stand zu bringen. Dabei stehen folgende Schwerpunkte im Fokus
Wohnraum für alle (nur nicht mehr für 30 Parteien welche seit teilweise Jahrzehnten hier Leben)
Platz für Gewerbe
Aufwertung der Aufenthaltsräume
Qualitative Innenentwicklung
Verbesserter öffentlicher Verkehr
Landschaftsverträgliche, ökologische Siedlungsentwicklung
Bereinigung und Optimierung ungenutzter Bauzonen
Die öffentliche Auflage startete am Donnerstag, 6. Juni 2024 und dauerte 30 Tage. Die Unterlagen lagen bis am 5. Juli zur Einsicht auf und können weiter unten auf dieser Seite auch unter der Rubrik "Publikationen" weiterhin angeschaut werden.
Da möchte die Gemeinde mit der Abstimmung mehr Wohnraum, hört sich alles super an... aber hier in einem kleinem Detail verlieren ca. 30 Parteien (43 Personen) ihre Lebensgrundlage (wie auch immer so etwas dann auch umgesetzt werden könnte)
Art. 20b Zone für Camping (Ca)
1) Die Zone für Camping ist für die Einrichtung und den Betrieb eines
Campingplatzes bestimmt. Errichtung und Änderung von für den Campingplatz erforderlichen Bauten und Anlagen sind zulässig, wenn keine
überwiegenden Interessen entgegenstehen.
2) Bauten und Anlagen erfordern eine Baubewilligung. Der bestehende
Umgebungsgestaltungsplan sowie das Betriebsreglement sind massgebend und anzuwenden. Anpassungen dieser Unterlagen müssen durch
den Gemeinderat genehmigt werden.
3) In der Grundwasserschutzzone S2 dürfen keine Bauten und Anlagen erstellt werden. Nutzungen dürfen die Trinkwassernutzung nicht gefährden.
[b]4) Ein dauerhaftes Verbleiben ist nicht zulässig.[/b]
Die vorliegende Ortsplanungsrevision hat zum Ziel, die Bauordnung, den Zonenplan sowie die Richtplanung der Einwohnergemeinde Oberägeri auf den aktuellen Stand zu bringen. Dabei stehen folgende Schwerpunkte im Fokus
[b]Wohnraum für alle[/b] (nur nicht mehr für 30 Parteien welche seit teilweise Jahrzehnten hier Leben)
Platz für Gewerbe
Aufwertung der Aufenthaltsräume
Qualitative Innenentwicklung
Verbesserter öffentlicher Verkehr
Landschaftsverträgliche, ökologische Siedlungsentwicklung
Bereinigung und Optimierung ungenutzter Bauzonen
Die öffentliche Auflage startete am Donnerstag, 6. Juni 2024 und dauerte 30 Tage. Die Unterlagen lagen bis am 5. Juli zur Einsicht auf und können weiter unten auf dieser Seite auch unter der Rubrik "Publikationen" weiterhin angeschaut werden.