Art 20b Abs. 4 der neuen Zonenverordnung der Gemeinde, besagt das ein dauerhaftes Verbleiben auf dem Camping Platz nicht mehr zulässig ist.
Dies müssen wir "leider" bekämpfen
Es kann nicht sein das uns der Kanton unsere seit Jahren ans Herz gewachsene Heimat wegnehmen will.
Wir sind aktuell am Informationen sammeln für ein weiteres Vorgehen.
Wir Informieren euch wenn wir harte fakten haben...
Aber im Moment heisst es ein NEIN einlegen an der Abstimmung vom 24. November 2024
Camping Morgarten wir müssen kämpfen für unser Recht
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Re: Camping Morgarten wir müssen kämpfen für unser Recht
Wir hoffen auf ein NEIN bei der Abstimmung...
Wir hoffen das wir nächste Woche ab Montag 27. November mehr Infos haben und die Petition ist im Moment auf Hold...
Carlo leistet einen grossen Einsatz für uns, danke
Wir hoffen das wir nächste Woche ab Montag 27. November mehr Infos haben und die Petition ist im Moment auf Hold...
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Re: Camping Morgarten wir müssen kämpfen für unser Recht
Da möchte die Gemeinde mit der Abstimmung mehr Wohnraum, hört sich alles super an... aber hier in einem kleinem Detail verlieren ca. 30 Parteien (43 Personen) ihre Lebensgrundlage (wie auch immer so etwas dann auch umgesetzt werden könnte)
Art. 20b Zone für Camping (Ca)
1) Die Zone für Camping ist für die Einrichtung und den Betrieb eines
Campingplatzes bestimmt. Errichtung und Änderung von für den Campingplatz erforderlichen Bauten und Anlagen sind zulässig, wenn keine
überwiegenden Interessen entgegenstehen.
2) Bauten und Anlagen erfordern eine Baubewilligung. Der bestehende
Umgebungsgestaltungsplan sowie das Betriebsreglement sind massgebend und anzuwenden. Anpassungen dieser Unterlagen müssen durch
den Gemeinderat genehmigt werden.
3) In der Grundwasserschutzzone S2 dürfen keine Bauten und Anlagen erstellt werden. Nutzungen dürfen die Trinkwassernutzung nicht gefährden.
4) Ein dauerhaftes Verbleiben ist nicht zulässig.
Die vorliegende Ortsplanungsrevision hat zum Ziel, die Bauordnung, den Zonenplan sowie die Richtplanung der Einwohnergemeinde Oberägeri auf den aktuellen Stand zu bringen. Dabei stehen folgende Schwerpunkte im Fokus
Wohnraum für alle (nur nicht mehr für 30 Parteien welche seit teilweise Jahrzehnten hier Leben)
Platz für Gewerbe
Aufwertung der Aufenthaltsräume
Qualitative Innenentwicklung
Verbesserter öffentlicher Verkehr
Landschaftsverträgliche, ökologische Siedlungsentwicklung
Bereinigung und Optimierung ungenutzter Bauzonen
Die öffentliche Auflage startete am Donnerstag, 6. Juni 2024 und dauerte 30 Tage. Die Unterlagen lagen bis am 5. Juli zur Einsicht auf und können weiter unten auf dieser Seite auch unter der Rubrik "Publikationen" weiterhin angeschaut werden.
Art. 20b Zone für Camping (Ca)
1) Die Zone für Camping ist für die Einrichtung und den Betrieb eines
Campingplatzes bestimmt. Errichtung und Änderung von für den Campingplatz erforderlichen Bauten und Anlagen sind zulässig, wenn keine
überwiegenden Interessen entgegenstehen.
2) Bauten und Anlagen erfordern eine Baubewilligung. Der bestehende
Umgebungsgestaltungsplan sowie das Betriebsreglement sind massgebend und anzuwenden. Anpassungen dieser Unterlagen müssen durch
den Gemeinderat genehmigt werden.
3) In der Grundwasserschutzzone S2 dürfen keine Bauten und Anlagen erstellt werden. Nutzungen dürfen die Trinkwassernutzung nicht gefährden.
4) Ein dauerhaftes Verbleiben ist nicht zulässig.
Die vorliegende Ortsplanungsrevision hat zum Ziel, die Bauordnung, den Zonenplan sowie die Richtplanung der Einwohnergemeinde Oberägeri auf den aktuellen Stand zu bringen. Dabei stehen folgende Schwerpunkte im Fokus
Wohnraum für alle (nur nicht mehr für 30 Parteien welche seit teilweise Jahrzehnten hier Leben)
Platz für Gewerbe
Aufwertung der Aufenthaltsräume
Qualitative Innenentwicklung
Verbesserter öffentlicher Verkehr
Landschaftsverträgliche, ökologische Siedlungsentwicklung
Bereinigung und Optimierung ungenutzter Bauzonen
Die öffentliche Auflage startete am Donnerstag, 6. Juni 2024 und dauerte 30 Tage. Die Unterlagen lagen bis am 5. Juli zur Einsicht auf und können weiter unten auf dieser Seite auch unter der Rubrik "Publikationen" weiterhin angeschaut werden.